§57a-Begutachtung (Pickerl)
Ein KFZ-Pickerl muss jährlich erneuert werden, um seine Gültigkeit zu behalten. Der Prozess der Erneuerung des KFZ-Pickerls kann online oder persönlich beim örtlichen Straßenverkehrsamt durchgeführt werden. Es ist wichtig, dass Sie die Erneuerung des KFZ-Pickerls vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums durchführen, um eine Geldstrafe zu vermeiden.
Wann muss ich das Pickerl machen ?
In Österreich:
Für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen
ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstzulassung verpflichtend.
Eine zweite Überprüfung findet zwei Jahre später statt. Danach jedes Jahr.
Pickerl 1220 Wien
Wir überprüfen PKWs, Leicht-LKWs (3,5t), Anhänger & Motorräder.
Wunschtermin
Pickerl-Überprüfung
+436763640420
office@elmkfzfachbetrieb.at
ELM KFZ-FACHBETRIEB e.U
Percostraße 22a,Objekt 1,1220 Wien
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr