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§57a überprüfung

Ein KFZ-Pickerl muss jährlich erneuert werden, um seine Gültigkeit zu behalten. Der Prozess der Erneuerung des KFZ-Pickerls kann online oder persönlich beim örtlichen Straßenverkehrsamt durchgeführt werden. Es ist wichtig, dass Sie die Erneuerung des KFZ-Pickerls vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums durchführen, um eine Geldstrafe zu vermeiden. 

Wann muss ich die §57a überprüfung machen ?

In Österreich:
Für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen
ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstzulassung verpflichtend.
Eine zweite Überprüfung findet zwei Jahre später statt. Danach jedes Jahr.

§57a überprüfung 1220 Wien

Wir überprüfen PKWs, Leicht-LKWs (3,5t), Anhänger & Motorräder.

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§57a überprüfung

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Percostraße 22a,Objekt 1,1220 Wien 

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Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

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