§57a überprüfung
Ein KFZ-Pickerl muss jährlich erneuert werden, um seine Gültigkeit zu behalten. Der Prozess der Erneuerung des KFZ-Pickerls kann online oder persönlich beim örtlichen Straßenverkehrsamt durchgeführt werden. Es ist wichtig, dass Sie die Erneuerung des KFZ-Pickerls vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums durchführen, um eine Geldstrafe zu vermeiden.
Wann muss ich die §57a überprüfung machen ?
In Österreich:
Für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen
ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstzulassung verpflichtend.
Eine zweite Überprüfung findet zwei Jahre später statt. Danach jedes Jahr.
§57a überprüfung 1220 Wien
Wir überprüfen PKWs, Leicht-LKWs (3,5t), Anhänger & Motorräder.
§57a überprüfung Wunschtermin
§57a überprüfung
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ELM KFZ-FACHBETRIEB e.U
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